AGB

Silvana Feustel – Heilpraktikerin für Psychotherapie und geprüfte Hypnotiseurin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie Silvana Feustel und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich zum Zwecke der Behandlung an diese wendet. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf. In diesen Fällen bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Klienten anwendet. Der Klient und die Heilpraktikerin für Psychotherapie gehen einen Dienstvertrag ein, dessen Ziel es ist, ein stark verbessertes Lebensgefühl zu erreichen. Ein Behandlungserfolg kann und darf nicht garantiert werden.

§ 3 Mitwirkung des Patienten

Der Klient ist verpflichtet die für die Anamnese und Diagnose erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und lückenlos zu erteilen, anderenfalls ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

§ 4 Terminvereinbarungen

Telefonische Terminvereinbarungen,  Terminabsprache gleich nach der Therapiesitzung, sowie Terminvereinbarungen per E-Mail oder per Postweg sind verbindlich und rechtgültig. Terminvorschläge per E-Mail von der Heilpraktikerin für Psychotherapie müssen innerhalb von 48 h bestätigt werden, ansonsten wird der Termin anderwärtig vergeben.

§ 5 Honorierung der Heilpraktikerin

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar.  Siehe hierzu Preisangaben www.Harmonie-Hypnose.de/Preise

Das Honorar ist jeweils unverzüglich nach der Behandlung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

 § 6 Stornierung  und Ausfallhonorar

Versäumt der Klient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er dem Heilpraktiker für Psychotherapie eine Zeitausfallgebühr (nach § 615 BGB) in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Klient mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist (nachweisliche Erkrankung oder Unfall mittels ärztlichen Attests).

Sollte die Heilpraktikerin für Psychotherapie einen Termin absagen müssen, so wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Ein weiterer Entschädigungsanspruch besteht für den Klienten nicht. 

§ 7 Honorarerstattung durch Dritte

Falls der Klient den Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung durch Dritte (Krankenkassen und Zusatzversicherungen) hat, bleibt Punkt 5 hiervon unberührt.

Eine Kostenübernahme durch Dritte ist im Vorfeld durch den Klienten zu klären.

§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie behandelt die Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.

§ 9 Rechnungsstellung

Nach Abschluss einer Behandlungsphase kann auf Verlangen des Klienten eine Rechnung ausgestellt werden. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der Heilpraktikerin für Psychotherapie, den Namen und die Anschrift des Klienten. Sie enthält den Behandlungszeitraum, und das gezahlte Honorar. Diese Rechnung enthält keinerlei Aussagen über die Art oder den Umfang einer Erkrankung. Es sei denn, es wird die Erstellung einer Rechnung zur Vorlage bei einer privaten Krankenkasse oder Krankenzusatzversicherung verlang. Hierzu ist die Angabe des Diagnoseschlüssels ( Erkrankung) unabdingbar.

§ 10 Aufklärung über Kontraindikationen und Haftungsausschluss

Eine Hypnosesitzung ist AUSDRÜCKLICH nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Bitte stellen Sie VOR einer Hypnosesitzung u. U. durch einen Arzt / Psychologen usw. sicher, dass Sie geistig und körperlich gesund sind. Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der Klient ausdrücklich, sichergestellt zu haben, dass er geistig und körperlich gesund ist und keine Kontraindikation vorliegt ( z. B. Epilepsie, akute Depressionen, endogene Psychosen, Demenz, hochgradige Intelligenzdefekte oder Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen, Herzkrankheiten, Drogen- oder Alkohol-Abusus, Anfallsleiden, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, multiple Persönlichkeitsstörung, oder andere Psychosen). Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der Klient nachhaltig und ausdrücklich, geistig und körperlich gesund zu sein und nimmt eigenverantwortlich an einer Hypnosesitzung teil. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie – Silvana Feustel wird ausdrücklich und nachhaltig von evtl. Haftungsansprüchen freigestellt.

§ 11 Urheberrecht

Sämtliche durch mich zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht von Silvana Feustel. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe – egal welcher Art – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung von mir und kann anderenfalls strafrechtlich verfolgt werden.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.

§ 13 Beendigung der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit, endet mit dem Erreichen der gemeinsam vereinbarten Ziele. Die Zusammenarbeit kann jedoch von beiden Seiten auch jederzeit vorzeitig beendet werden.

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtstand ist der gesetzlich vorgesehen.

Fürstenfeldbruck, 01.01.2012